+49-8861-5 99-30
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Interkommunale Zusammenarbeit

Peiting, Schongau und Altenstadt

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Impressum

Herausgeber

Markt Peiting
Hauptplatz 2
86971 Peiting
Tel.: +49 88 61 5 99-0
Fax: +49 88 61 5 99-55
E-Mail: rathaus@peiting.de
Internet: www.peiting.de
USt-Identifikationsnummer: DE128378264

Die Gemeinde Peiting ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Herrn Michael Asam.

Verantwortlich für den Inhalt

Erster Bürgermeister Herr Michael Asam

Markt Peiting
Hauptplatz 2
86971 Peiting
Tel.: +49 88 61 5 99-0
Fax: +49 88 61 5 99-55
E-Mail: rathaus@peiting.de
Internet: www.peiting.de

Namentlich gekennzeichnete Internetseiten geben die Auffassungen und Erkenntnisse der genannten Personen wieder.

Nutzungsbedingungen

Texte, Bilder, Grafiken sowie die Gestaltung dieser Internetseiten unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen von Ihnen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch im Rahmen des § 53 Urheberrechtsgesetz (UrhG) verwendet werden. Eine Vervielfältigung oder Verwendung dieser Seiten oder Teilen davon in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen und deren Veröffentlichung ist nur mit unserer Einwilligung gestattet. Diese erteilen auf Anfrage die für den Inhalt Verantwortlichen. Weiterhin  können Texte, Bilder, Grafiken und sonstige Dateien ganz oder teilweise dem Urheberrecht Dritter unterliegen. Auch über das Bestehen möglicher Rechte Dritter geben Ihnen die für den Inhalt Verantwortlichen nähere Auskünfte.

Der Nachdruck und die Auswertung von Pressemitteilungen und Reden sind mit Quellenangabe allgemein gestattet.

Haftungsausschluss

Alle auf dieser Internetseite bereitgestellten Informationen haben wir nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet und geprüft. Eine Gewähr für die jederzeitige Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und Verfügbarkeit der bereit gestellten Informationen können wir allerdings nicht übernehmen. Ein Vertragsverhältnis mit den Nutzern des Internetangebots kommt nicht zustande.

Wir haften nicht für Schäden, die durch die Nutzung dieses Internetangebots entstehen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit die Vorschriften des § 839 BGB (Haftung bei Amtspflichtverletzung) einschlägig sind. Für etwaige Schäden, die beim Aufrufen oder Herunterladen von Daten durch Schadsoftware oder der Installation oder Nutzung von Software verursacht werden, wird nicht gehaftet.

Links

Von unseren eigenen Inhalten sind Querverweise („Links“) auf die Webseiten anderer Anbieter zu unterscheiden. Durch diese Links ermöglichen wir lediglich den Zugang zur Nutzung fremder Inhalte nach § 8 Telemediengesetz. Bei der erstmaligen Verknüpfung mit diesen Internetangeboten haben wir diese fremden Inhalte daraufhin überprüft, ob durch sie eine mögliche zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wird. Wir können diese fremden Inhalte aber nicht ständig auf Veränderungen überprüfen und daher auch keine Verantwortung dafür übernehmen. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung von Informationen Dritter entstehen, haftet allein der jeweilige Anbieter der Seite.

Elektronische Kommunikation

Der Markt Peiting bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach Art. 3a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) sowie dem Bayerischen E-Government-Gesetz (BayEGovG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.
Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an den Markt Peiting ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  1. Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung sind die auf der Webseite (www.peiting.de) und die im Schriftverkehr des Markt Peiting publizierten E-Mail-Adressen. Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen einzelner Dienststellen unserer Behörde. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails senden.
  2. Möchten Sie E-Mails mit Datenanhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Dateiformate können verarbeitet werden:
  • Portable Data File (*.pdf),
  • Rich Text Format (*.rtf),
  • Microsoft Word (*.doc bzw. *.docx),
  • Microsoft Excel (*.xls bzw. *.xlsx),
  • Textdokument (*.txt),
  • Bilddatei (*.jpg),
  • Bilddatei (*.gif),
  • Bilddatei(*.tif)
  • Bilddatei (*.bmp)

Verwenden Sie abweichende Dateiformate, so kann die Mail unter Umständen nicht bearbeitet werden. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (z.B. Makros) verwendet werden

  1. Ein durch Verschlüsselung der E-Mail sicherer Übertragungsweg kann zur Zeit nicht angeboten werden. Falls Sie uns vertrauliche Informationen senden wollen, bitten wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden. Wir weisen darauf hin, dass auch bei Verwendung elektronischer Signaturen keine Verschlüsselung der übertragenen Inhalte erfolgt.
  2. Für die Übermittlung von elektronischen Dokumenten im formgebundenen Schriftverkehr, die eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen (z. B. Erhebung eines Widerspruchs), müssen die Mitteilungen und Anlagendokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz (SigG) versehen sein.Vorgänge dieser Art richten Sie bitte ausschließlich an die Email-Adresse poststelle@peiting.bayern.de. Bitte beachten Sie, dass lediglich elektronische Dokumente, ohne qualifizierte elektronische Signatur, in diesem Falle keine Rechtswirkung erzeugen.
  3. E-Mails inkl. Anhängen werden nur bis zu einer Größe von 10 Megabytes angenommen.
  4. Dateien in den oben genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt der Markt Peiting nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.
  5. Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit dem Markt Peiting und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden.
  6. Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger darüber informiert. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.
  7. Der Markt Peiting bietet elektronische Dienste und Formulare im Internet an. Wir würden es begrüßen, wenn Sie als Internet-Nutzer diese elektronischen Angebote verstärkt nutzen und annehmen.
  8. Wird per E-Mail an den Markt Peiting herangetreten, gehen wir davon aus, dass die Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit gesetzliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
  9. Wegen der generellen Unsicherheit im E-Mail-Verkehr kann nicht gewährleistet werden, dass eine versandte E-Mail den Adressaten erreicht. Es kann vorkommen, dass Inhalte unvollständig und verzögert ankommen. Überprüfen Sie also, ob für Ihre Zwecke das E-Mail tatsächlich die geeignete Versandart ist.

Ansonsten gelten die Regelungen des Art. 3a BayVwVfG:

Art. 3a
Elektronische Kommunikation

(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet.
(2)  Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht unmittelbar durch die Behörde ermöglicht, ist nicht zulässig. Die Schriftform kann auch ersetzt werden
1. durch unmittelbare Abgabe der Erklärung in einem elektronischen Formular, das von der Behörde in einem Eingabegerät oder über öffentlich zugängliche Netze zur Verfügung gestellt wird;
2. bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes;
3. bei elektronischen Verwaltungsakten oder sonstigen elektronischen Dokumenten der Behörden durch Versendung einer De-Mail-Nachricht nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes, bei der die Bestätigung des akkreditierten Diensteanbieters die erlassende Behörde als Nutzer des De-Mail-Kontos erkennen lässt;
4. durch sonstige sichere Verfahren, die durch Rechtsverordnung der Staatsregierung festgelegt werden, welche den Datenübermittler (Absender der Daten) authentifizieren und die Integrität des elektronisch übermittelten Datensatzes sowie die Barrierefreiheit gewährleisten.
In den Fällen des Satzes 4 Nr. 1 muss bei einer Eingabe über öffentlich zugängliche Netze ein sicherer Identitätsnachweis nach § 18 des Personalausweisgesetzes oder nach § 78 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes erfolgen.
(3) Ist ein der Behörde übermitteltes elektronisches Dokument für sie zur Bearbeitung nicht geeignet, teilt sie dies dem Absender unter Angabe der für sie geltenden technischen Rahmenbedingungen unverzüglich mit. Macht ein Empfänger geltend, er könne das von der Behörde übermittelte elektronische Dokument nicht bearbeiten, hat sie es ihm erneut in einem geeigneten elektronischen Format oder als Schriftstück zu übermitteln.